Thematische Übersicht zu Finanzdienstleistungen mit 17 zugeordneten Begriffen, Definitionen und Beiträgen im wissenschaftlichen Gerhard-Merk-Archiv.
Verwandte Begriffe
Finanzdienstleistungen umfassen Angebote mit Bezug zum Finanzmarkt – unabhängig davon, ob die Geschäfte gesetzlich oder aufsichtlich erlaubt sind.
Das Handbook of National Accounting erklärt die einheitliche Erfassung und Verbuchung von Finanzdienstleistungen in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.
Definition von Gigabank: Warum ein einziges Großinstitut Wettbewerb und Preise im deutschen Finanzwesen beeinflussen könnte.
Finanzzentrum bezeichnet einen Ort mit herausragender Bedeutung für Finanzdienstleistungen sowie einer Konzentration von Finanzinstituten.
Clubbing bezeichnet besondere Finanzdienstleistungsangebote für Peer Groups mit ähnlichem Lebenskreis oder vergleichbarer Interessenlage.
Definition bankbezogener Hilfsdienste nach dem KWG: Unternehmen und ausgelagerte Tätigkeiten sowie besondere aufsichtsrechtliche Vorschriften.
Definition verbotener Finanzdienstleistungen nach § 3 KWG: betroffene Institute, Folgen nach § 37 KWG und Hinweise der BaFin.
Definition von Finanzdienstleistungsinstituten, typische Finanzdienstleistungen, Erlaubnispflicht nach § 32 KWG und BaFin-Aufsicht in Deutschland.
Finanzgeier bezeichnet unredliche Finanzanbieter und Investoren, die mit fragwürdigen Praktiken schnelle Gewinne erzielen und Anleger schädigen.
Der Europäische Pass ermöglicht Wertpapier-Dienstleistungsunternehmen EU-weit Niederlassungen oder grenzüberschreitende Dienste ohne separate Zulassung.
Die Entkopplungs-These beschreibt die zunehmende Eigenständigkeit des Finanzsektors, ihre Ursachen, Vorteile und Risiken für die Realwirtschaft.
Definition der banklichen Einzelfirma: Vorgaben für Bankgeschäfte in Deutschland, Privatbanquiers in der Schweiz und EU-Anforderungen an Kreditinstitute.
Definition des Cross-Border-Geschäfts: Ausländische Finanzdienstleister wenden sich ohne inländische Niederlassung an Kunden und benötigen dafür eine Erlaubnis.
Definition von Cross-Selling-Potential: Wie Banken bestehende Kundenbeziehungen für Bausparkassen, Versicherungen und Reiseveranstalter nutzen.
Anlagegrenze bezeichnet den mit einem Finanzdienstleister vereinbarten Höchstbetrag für Investitionen innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
Definition der Anlagevermittlung: Nachweis oder Zusammenbringen von Geschäften mit Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und Derivaten in Deutschland.
Definition der Abschlussvermittlung im Finanzwesen: Wertpapiergeschäfte im fremden Namen und für fremde Rechnung sowie Kontrolle nach § 32 KWG.