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Grundsätzliche Überlegungen zu kaufmännischem Werksunterricht

Im Druck erschienen in: Wirtschaft und Berufs-Erziehung, Bd. 14 (1962), Seite 69 bis 72.

Kaufmännischer Werksunterricht1, vor Jahren noch eine Einzelerscheinung, findet in zunehmendem Maße in der Wirtschaft Verbreitung. Der Grund dafür mag wohl vorwiegend in mehr oder minder augenscheinlichen Nützlichkeitserwägungen liegen. Denn die Verknappung des Angebots an Lehrlingen zwingt die Lehrfirmen dazu, den Schulentlassenen besondere Anreize zu bieten. Hierüber wurde ja in der Fachpresse (mehr zwar noch in Zeitungen, Zeitschriften, Witzblättern und Kabaretts) ausführlich berichtet. Dank privater Initiative konnte mancherorts durch Übereinkunft der beteiligten Personalleiter gemeinsamer Werksunterricht eingerichtet werden. Mit der Verbreitung des Werksunterrichts gewinnen Probleme über die Art und Weise seiner Durchführung an Bedeutung. Allen voran steht die Frage, welchen Unterrichtsstoff der Unterricht an den kaufmännischen Werksschulen2 umfassen soll.

Argumente für und gegen eine Darbietung des Berufsschulstoffes (A)

Schätzungsweise 90 v. H. des Werksunterrichts3 behandelt stofflich ganz oder zum überwiegenden Teil das Berufsschulpensum. In Kreisen der Ausbildungsleiter4 kann man für diese Praxis immer wieder zwei Begründungen hören, deren Problematik es im folgenden aufzuzeigen gilt.

Mangelnder Berufsschulunterricht (I)

Über Stand und Zustand, Vorzüge und Mängel unserer berufsbegleitenden Schulen und der kaufmännischen Berufsschule im besonderen ist gerade in der letzten Zeit viel genug in Wort und Schrift vorgetragen worden5. Soviel scheint festzustehen: An vielen Orten (nicht aber überall) kann die kaufmännische Berufsschule infolge fehlender Lehrkräfte den im Berufsbild vorgesehenen Unterricht nicht voll erteilen. Deshalb halten es Ausbildungsleiter für ihre Pflicht, die Lücke zu füllen und in der Werksschule den ausgefallenen Unterrichtsstoff vorzutragen.

Es ist bekannt genug, daß viele Ausbildungsleiter jene Entwicklung mit nicht geringem Unbehagen verfolgen. Sie sind grundsätzlich abgeneigt, gleichsam als Lückenbüßer für die Mängel des staatlichen Schulwesens einzuspringen. Im Interesse der ihr anvertrauten Jugendlichen wie auch der Lehrfirmen sehen sie aber keine andere Möglichkeit, als die typischen Berufsschulpfiichten6 im Werksunterricht wahrzunehmen. Es wäre unbillig, die Ausbildungsleiter ob dieser ihrer Entscheidung von vornherein zu rügen. Dennoch müßten hier einige grundsätzliche und praktische Auswege mehr (auf jeden Fall viel mehr, als dies bisher geschah) Berücksichtigung finden.

Grundsätzliche Auswege (1)

Was die grundsätzlichen Auswege anbelangt, so scheint zunächst die versteckte Gefahr des berufsschulablösenden Werksunterrichts nicht allseits erkannt zu sein. Deshalb soll auf die Problematik nochmals7 hingewiesen werden.

Problematik freiwilliger Werksberufsschulen (a)

Je mehr die Betriebe angesichts des fehlenden Berufsschulunterrichts zur Selbsthilfe greifen, desto weniger dringend wird es für die staatlichen Schulträger, für eine durchgreifende Besserung der Mängel zu sorgen. Hat endlich erst einmal die Mehrzahl der Lehrfirmen eigenen oder gemeinsamen Werksunterricht eingeführt, dann liegt die Versuchung allzu nahe, den Lehrherren neben der Unterweisung der Jugendlichen auch noch deren Unterrichtung aufzubürden.

Bei der institutionellen Ordnung unseres Berufsschulwesens liegt diese Gefahr sogar näher, als es manche glauben möchten. Weil nur eine Minderzahl der politisch Verantwortlichen durch die Berufsschulen ging, das Verständnis für die Berufsschule deswegen sehr zu wünschen übrig läßt, kann man eine zahlenmäßig überlegene Opposition gegen entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen kaum erwarten. Hinzu tritt noch, daß Kreise der Wirtschaft eine solche Lösung (wohl unter Verkennung ihrer letzten Konsequenzen) nicht ungern sähen, ja sie sogar öffentlich befürworten. Selbst wenn man aber voraussetzt, daß der Staat die Finanzierung von solchen Werksberufsschulen übernehmen würde, wäre diese Lösung aus erzieherischen und politischen Gründen höchst unerwünscht.

Aus erzieherischen Gründen deshalb, weil dann der junge Mensch nur noch im Funktionskreis des Betriebes stehen würde. Die Bildung zu kritischer Denkfähigkeit, das für die Pubertätsphase so wesentliche Wertfinden und überhaupt die geistig-seelische Entwicklung im ganzen läge fast ausschließlich bei den Betrieben. Zudem ist die Möglichkeit, den jungen Berufsanfänger zu einem spezifischen Gruppendenken zu erziehen, viel eher da gegeben, wo der neutrale Raum der Berufsschule fehlt. Damit verbunden wäre ein Machtzuwachs der Wirtschaft, der aus politischen Gründen bedenklich erscheint. Es braucht hier nur an die Geschichte des Zunftwesens vergangener Zeiten erinnert zu werden.

Verstärkter Appell an die Öffentlichkeit (b)

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß bislang seitens der Wirtschaft noch längst nicht alle Mittel ausgeschöpft wurden, um die staatlichen Schulträger zur Eile bei der Behebung der Personalknappheit in den Kaufmannsberufsschulen zu bewegen. Dieses Urteil leitet sich aus einer Betrachtung des Erfolgs und der Resonanz der bislang unternommenen Schritte ab.

Was den Erfolg betrifft, so hat sich in den letzten Jahren die mancherorts mißliche Personallage in den Berufsschulen bestimmt nicht gebessert, sondern eher verschlechtert. Wenn nun oft darauf hingewiesen wird, daß die steigende Nachfrage der Industrie nach Diplom-Handelslehrern die Bemühungen um eine Nachwuchszuführung in die kaufmännischen Unterrichtsanstalten des Staates zunichte mache, so ist dies ein fehlerhafter (nämlich mit einer MUTATIO ELENCHI versehener) Beweis für die Tätigkeit der zuständigen Stellen. Was die Resonanz der Appelle der Wirtschaft anbelangt, so mag statt weiterer Beweise nur eine Tatsache beachtet werden. In den Sitzungen der Landtage von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen tauchte 1959/60 laut Ausweis der stenographischen Protokolle das Problem des Lehrermangels in den kaufmännischen Berufsschulen kein einziges Mal auf8. Dies muß auf dem Hintergrund der vielfältigen (gerade auch berufs- und standespolitischen) Anliegen gesehen werden, die in den Landtagen zur Sprache kommen.

Es gibt also wohl noch genügend zu tun, um die Öffentlichkeit sowie die Abgeordneten vor allem der Länderparlamente auf die Schwierigkeiten der Berufsschule wirksamer hinzuweisen. Dabei sollte man es aber tunlichst vermeiden, konkrete Vorschläge zur Abhilfe dieser oder jener Art empfehlend ins Feld zu führen. Auf welche Weise die Schulträger die Personalnot beheben mögen, ist in allererster Linie ihre eigene Sache. Anstatt viel Kraft und Zeit in (zwar durchaus nicht überflüssige, aber vorderhand die Wirtschaft nicht unmittelbar berührende) standespolitische Diskussionen9 zu stecken, möge man seitens der Wirtschaft klüger und nützlicher auf rasche Entscheidungen drängen. In Verfolg dessen sollten die Ausbildungsleiter die jeweilige Geschäftsleitung zwecks Vorsprache bei Verbänden, Ministerien und Parteien, die betriebliche Pressestelle zwecks Information der Tageszeitungen über die Mängel der Berufsschule in ihrem Bereich zu gewinnen trachten.

Praktische Auswege (2)

Dem Ausbildungsleiter, der aus der dargelegten Notwendigkeit heraus den Berufsschullehrstoff im Werksunterricht durchnehmen muß, ist mit dem Hinweis auf verstärkte politische Aktivität zur Behebung der Berufschulmängel – zunächst wenigstens – nicht gedient. Ihn interessieren zumindest gleichermaßen praktische Auswege, die sich sogleich verwirklichen lassen. Zwei Vorschläge sollen hier besprochen werden.

Anleitung zum Selbststudium (a)

Es sei einmal die ungünstige Lage vorausgesetzt, bei der die Lehrlinge im ersten Lehrjahr durch die Berufsschule überhaupt nicht eingeschult werden. Sie lernen die kaufmännischen Tätigkeiten lediglich in den Unterweisungsstätten kennen. Hier kann man nun dem Jugendlichen zur Pflicht machen, die jeweiligen Tätigkeiten anhand vorgegebener Berufsschullehrbücher selbsttätig theoretisch nachzuarbeiten. Sein Berichtsheft muß dann neben der Beschreibung der Tätigkeit in der Lehrstelle auch einen theoretischen Teil enthalten, der erkennen läßt, daß der versäumte Berufsschulstoff durchgearbeitet wurde.

Soweit es sich bei den Lehrlingen um Oberschüler und Realschüler handelt, dürfte diese Einrichtung nur auf geringe Schwierigkeiten stoßen. Sie sind im Normalfall an ein gewisses Maß selbständigen Erarbeitens gewohnt und vermögen auf der Grundlage von Fachbüchern die in der Unterweisung empfangenen Eindrücke ohne sonderliche Mühe zu verarbeiten. Der Ausbildungsleiter kann ein zusätzliches tun und die Lehrlinge vielleicht für vier Stunden pro Woche zwecks Selbstunterrichts beurlauben. Zur Kontrolle können von Zeit zu Zeit Prüfungsarbeiten geschrieben werden.

Arbeitsgemeinschaften (b)

Ein anderer brauchbarer Ausweg sind Berufsschul-Arbeitsgemeinschaften. Dabei werden die Lehrlinge wöchentlich an einem Vormittag zusammengefaßt. Sie beschäftigen sich unter Aufsicht eines Ausbilders oder eines reiferen Lehrlings der folgenden Lehrjahre mit dem Berufsschulstoff. Im einzelnen sind viele Abarten denkbar, die von den jeweiligen Möglichkeiten und Gegebenheiten des Unternehmens abhängen. Das System eigener oder gemeinsamer Berufsschul-Arbeitsgemeinschaften wird sich vornehmlich dort empfehlen, wo es sich um Volksschüler handelt. Bei entsprechender Einrichtung vermag diese notgedrungene “Do-it-yourself-Methode” recht gute Erfolge zu erzielen10.

Guter Lehrabschluß als Ziel (II)

In vielen Orten, an denen die Lehrlinge vollen Berufsschulunterricht genießen, wiederholt die Werksschule den Lehrstoff der Berufsschule. Die zuständigen Ausbildungsleiter rechtfertigen diese Praxis mit der Begründung, sie seien für einen guten Lehrabschluß der Kaufmannslehrlinge verpflichtet. Die Verpflichtung kann zweifach motiviert sein. Entweder verlangt die Geschäftsleitung unmittelbar vom Ausbildungsleiter mit den ihm zu Gebote stehenden Mitteln im Interesse des Firmenchefs die Jugendlichen erfolgreich durch die Handelskammerprüfung zu führen. Es wird also der Ausbildungsleiter dafür verantwortlich gemacht, daß die Lehrlinge der Firma bei der Prüfung gut abschneiden. Oder aber der Ausbildungsleiter selbst hält es für opportun, seine eigene Leistung durch die Ergebnisse der Kaufmannsgehilfenprüfung zu beweisen. Beide Male wird man gewichtige Bedenken anmelden müssen.

Gewöhnung an Bequemlichkeit (a)

Die Wiederholung des Berufsschulstoffes im Werksunterricht erzieht den Lehrling schon früh zur Bequemlichkeit und gar zur Faulheit. An die Stelle des eigenen Nachdenkens und Verarbeitens des dargebotenen Unterrichtsstoffes der öffentlichen Berufsschule tritt der Nachhilfeunterricht, der dem Jugendlichen so gut wie jede Eigenleistung abnimmt. Es kann nicht ausbleiben, daß dies auf die spätere berufliche Leistungsfähigkeit und auch Leistungswilligkeit nachteilige Auswirkungen hat.

Schwierigkeiten in der Berufsschule (b)

Die Handelslehrer in den Berufsschulen sind in den seltensten Fällen erfreut, wenn die Werksschule ihren Unterrichtsstoff wiederholt. Denn oftmals lassen die so geförderten Schüler eine rege Teilnahme am Unterricht vermissen. Sie halten es für überflüssig, durch Fragen und tätige Mitarbeit den Berufsschulunterricht zu verlebendigen. Der gleiche Stoff wird ihnen ja nochmals vorgetragen; dann können im engeren Kreis viel besser, als das in der Berufsschule möglich ist, Fragen und Sonderprobleme besprochen werden.

Oder aber das genaue Gegenteil tritt ein. Die durch den Werksunterricht geförderten Schüler bewältigen (dank der Nachhilfe) den Unterrichtsstoff spielend und stehen den restlichen Schülern der Klasse weit voran. Der Handelslehrer in der Berufsschule vermag in solchen Fällen mit keinem Kunstgriff der Didaktik die beiden unterschiedlichen Leistungsgruppen gleichermaßen anzusprechen. Die häufigen Klagen der Berufsschullehrkräfte, daß die Lehrlinge Verschiedenheiten der Darstellung in Berufsschule und Werksunterricht zum Anlaß wenig fruchtbringender Diskussionen nehmen, seien hier nur am Rande vermerkt.

Versäumnis zusätzlichen Unterrichts (c)

Der Werksunterricht sollte “eine Ergänzung und Vertiefung des Berufsschulstoffes bringen und daher im wesentlichen nur solche Fragen behandeln, die in der Berufsschule nicht oder nicht genügend berücksichtigt werden”11. Auch gilt es zu erkennen, “daß die Berufsschule auf die betrieblichen Belange nicht genügend eingehen kann. Gerade in einem großen Unternehmen, von dem der kaufmännische Lehrling bei seinem Durchlauf nur einen Teil kennenlernen kann, ist die sogenannte Betriebsübersichtsschulung besonders wichtig. Die praktischen Erfahrungen beweisen immer wieder, daß die Kenntnis der betrieblichen Gesamtzusammenhänge leistungsfördernd wirkt”12. Beide elementaren Aufgaben des Werksunterrichts werden dort vernachlässigt, wo lediglich oder doch überwiegend Nachhilfeunterricht für die Berufsschule geboten wird.

Andere Bedenken (d)

Das vorhin bereits ausführlich Ausgebreitete gilt es auch hier nochmals als gewichtiges Argument zu berücksichtigen. Erteilt der Werksunterricht im Zuge der Nachhilfe praktisch Berufsschulunterricht, so mag man daraus leicht eine Begründung für die Übernahme der gesamten theoretischen Ausbildungslast durch die Betriebe herleiten.

Die Ausrichtung des Lehrstoffs auf das Prüfungswissen widerspricht dem alten, wohlbegründeten Satz: NON SCHOLAE, SED VITAE DISCIMUS. Der Werksunterricht ist langfristig doch viel nützlicher, wenn dem jungen Menschen das Verständnis für Dinge erschlossen wird, die seine Berufsexistenz als ganzes berühren. – Zudem scheint es manchmal gut, wenn Lehrlinge der Firma die Handelskammerprüfung auch nicht bestehen. Faßt die Geschäftsleitung dies als Beeinträchtigung des Firmenrufs auf, so sollte sie für die Verstopfung der Quellen des Übels Sorge tragen. Denn es ist davon auszugehen, daß der normal begabte, für den Kaufmannsberuf geeignete Jugendliche den Prüfungsstoff im Verlaufe seiner Lehrzeit gut erlernen kann.

Versagt er bei der Gehilfenprüfung, so ist er in aller Regel nicht für den Beruf geeignet. Es wurden also bei seiner Einstellung nicht die Grundsätze beachtet, die es im Interesse der Firma wie auch des Berufsanfängers selbst unbedingt zu berücksichtigen gilt13. Oder aber die Unterweisung in den Lehrstellen war ungenügend. Dann sollte hier für Abhilfe gesorgt werden. Es ist so gut wie völlig ausgeschlossen, daß allein der mangelnde oder mangelhafte Berufsschulunterricht der Grund des Nichtbestehens der Kaufmannsgehilfenprüfung bildet.

Vorschläge zur Stoffauswahl im Werksunterricht (B)

Es drängt sich abschließend die Frage der geeigneten Stoffauswahl im Werksunterricht auf. Als geeignete Stoffauswahl ist dabei eine solche gemeint, die dem primären Ziel der Werksschulen (nämlich dem jungen Menschen ein höheres Verstehen14 seiner beruflichen und gesellschaftlichen Umwelt ermöglichen) dienlich ist. Mit dieser Sonderfrage soll sich ein weiterer Beitrag beschäftigen. Es wäre zu wünschen, inzwischen hierzu Vorschläge und Hinweise wacher Ausbildungsleiter kennenzulernen15.

Anmerkungen

1 Kaufmännischer Werksunterricht ist dann gegeben, wenn Lehrlinge ergänzend zum öffentlichen Berufsschulunterricht auf Kosten der Lehrfirma unterrichtet werden. – Nach dem Schulträger kann man zwischen eigenem und gemeinsamen Werksunterricht unterscheiden. – Beim eigenen Werksunterricht werden die Lehrlinge einer Firma unterrichtet, in der Regel in der Unternehmung und durch Angestellte des Betriebs. – Beim gemeinsamen Werksunterricht werden die Lehrlinge mehrerer Firmen unterrichtet, meistens außerhalb von Betriebsräumen und durch eigens dafür angestellte Fachkräfte.

2 Kaufmännische Werksschulen sind Unterrichtsstätten, in denen eigener oder gemeinsamer Werksunterricht erteilt wird. – Der Begriff “Werk” ist hier weit zu fassen. Ihm sind neben Fabrikationsstätten aller Art auch Dienstleistungs- und Handelsbetriebe zuzurechnen. Weil sich nun einmal die Begriffe “Werksschule” und “Werksunterricht” fest eingebürgert haben, scheint eine Umbenennung in “Betriebsschule” und “Betriebsunterricht” nicht opportun, obzwar diese Termini treffender wären.

3 Leider sind über Umfang, Art, Dauer und Stoffplan des Werksunterrichts genaue Angaben nirgendwo zu erhalten.

4 Der Begriff “Ausbildungsleiter” soll hier die für die Durchführung des eigenen oder gemeinsamen Werksunterrichts Verantwortlichen bezeichnen.

5 Vgl. den sachlich vorzüglichen Bericht über die Berufsschulsituation in den einzelnen Bundesländern in: Handbuch für das Berufsschulwesen, Bd. 1 (1960) S. 423–498; hingegen beispielshalber W. Petschick: “Die Situation der Berufsschulen im klerikal-milltaristischen Bonner Staat”, in: Berufsbildung, Bd. 13 (1959) S. 418 ff.

6 Worunter hier der in Anlehnung an die Unterweisungspläne des Berufsbildes ergänzende (theoretische) Unterricht gemeint ist.

7 Vgl. G. Merk: “Volksschüler als kaufmännische Lehrlinge in Industriebetrieben und Banken.” Wirtschaft und Berufs-Erziehung, Bd. 13 (1961) S. 27-30.

8 Andere Protokollbände wurden allerdings nicht durchgesehen. Höchstwahrscheinlich findet sich aber auch darin kaum etwas zu diesem Anliegen.

9 Hauptsächlich zu der Frage, ob gewisse Unterrichtsfächer in den Kaufmannsbe-rufsschulen durch Praktiker vertreten werden können.

10 Die Beurteilung des Selbststudiums und der Berufsschul-Arbeitsgemeinschaften vom pädagogischen Standpunkt müßte einer gesonderten Untersuchung vorbehalten bleiben. Andeutungsweise befaßt sich damit W. Ruhl: “Die Verwirklichung der kaufmännischen Grundbildung in der Berufsschule”, in: Wirtschaft und Erziehung, Bd. 11 (1959) S. 532 ff.

11 H. Deppe: “Der kaufmännische Werksunterricht bei Krupp”, in: Krupp-Mitteilungen, Bd. 45 (1961) S. 220.

12 H. Deppe, a. a. O.

13 Vgl. G. Merk: “Kinder von Werksangehörigen als Nachwuchs im Betrieb”, in: Zentralblatt für Arbeitswissenschaft, Bd. 15 (1961), S. 185-187.

14 Höheres Verstehen im Gegensatz zum elementaren Verstehen (Dilthey).

15 Vorschläge bei H. Deppe, a.a.O. und bei G. Merk: “Zu einigen Fragen des kauf-männischen Werksunterrichts”, in: Wirtschaft und Berufs-Erziehung, Bd. 12 (1960) S. 5-7.


(1) In the beginning was the Word Athwart the Chaos, night: It gleamed with quick creative power And there was life and light.

(2) Thy Word, o God, is living yet Admit earth’s restless strife, New harmony creating still And ever higher life.

(3) O Word that broke the stillness first Sound on, and never cease Till all earth’s darkness be made light, Till all earth’s darkness be made light,

(4) Till selfish passion, strife and wrong Thy summons shall have heard, And thy creation be complete, O Thou Eternal Word.

Henry Wadsworth Longfellow (1807–1882)

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