Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen (financial services institutions)
Nach der Definition der Aufsichtsbehörden zählen hierzu alle Unternehmen, die, ohne förmlich Kreditinstitute zu sein, Finanzdienstleistungen erbringen. Die Liste der Finanzdienstleistungen umfasst vor allem – die Anlage-Vermittlung (investment brokerage), – die Abschlussvermittlung (contract brokerage), – die Finanzportfolioverwaltung (portfolio management) – den Eigenhandel für andere (own-account trading on behalf of others), – die Drittstaaten-Einlagenvermittlung (arrangement of third country deposits), – das Finanz-Transfergeschäft, – das Geldkartengeschäft und das Netzgeldgeschäft sowie – Finanzdienstleister mit Stromderivaten. – Diese Firmen unterliegen in Deutschland der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie bedürfen ferner einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG. – Eine genau Aufzählung der jeweils den Finanzdienstleistungsinstituten zugeordneten Geschäften findet sind in den Regelwerken der Aufsichtsbehörden. Freie Mitarbeiter von Instituten, für welche diese eine Haftung übernommen haben, stehen mittelbar unter der Aufsicht. – Siehe Bank, Finanzdienstleister, Finanzinstitut, monetäres. – Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 12 f., Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 70, S. 107 f, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 121 f. (Zusammenführung von Markt- und Solvenzaufsicht; Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 138 ff. (Anzahl der Institute; Neuregelung der Haftungsübernahme; aufsichtliche Tätigkeiten und Massnahmen), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 134 (Erlaubnisanträge; Statistik der beaufsichtigten Unternehmen; Rechtslage), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 156 (Gliederung der von der BaFin überwachten Finanzdienstleistungsinstitute), Jahresbericht 2010 der BaFin, S, 172 f (neuere Daten) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute”.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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