Das – Zusammenbringen von Partnern oder auch nur – der Nachweis von Geschäften über die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten. In Deutschland sind die entsprechenden Dienstleistungen erlaubnispflichtig, und es unterliegen einschlägige Firmen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. – Siehe Agent, gebundener, Anlageberatung, Broker, Finanzunternehmen, Finanzwetten, Investmentfirma, KWG-Vermittlerverordnung, Mitarbeiter-Register, Peer-toPeer Lending, Portaldienst. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 199 (auch die Vermittlung bestimmter Wetten ist erlaubnispflichtig).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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