Anlage-Vermittlung und Anlagevermittlung (investment brokerage)

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Das – Zusammenbringen von Partnern oder auch nur – der Nachweis von Geschäften über die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten. In Deutschland sind die entsprechenden Dienstleistungen erlaubnispflichtig, und es unterliegen einschlägige Firmen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. – Siehe Agent, gebundener, Anlageberatung, Broker, Finanzunternehmen, Finanzwetten, Investmentfirma, KWG-Vermittlerverordnung, Mitarbeiter-Register, Peer-toPeer Lending, Portaldienst. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 199 (auch die Vermittlung bestimmter Wetten ist erlaubnispflichtig).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Anlage-Vermittlung und Anlagevermittlung (investment brokerage)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/anlage-vermittlung-und-anlagevermittlung-investment-brokerage/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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