Zertifizierung (certification)

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In Deutschland in Zusammenhang mit AltersvorsorgeVerträgen die Pflicht entsprechender Anbieter, sich gemäss dem AltersvorsorgeverträgeZertifizierungsgesetz von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen eine besondere Erlaubnis für diesen Geschäftszweig einzuholen. – Siehe Altersvermögensgesetz, Altersvorsorgeverträge, Nominalwertgarantie, Pensionsfonds, Pensionsfonds-Richtlinie. – Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 78 f. (mit Tabelle), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 238 ff. (Zertifizierung von Basisrentenprodukten; Aufzählung der Zertifizierungsvoraussetzungen), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 264 (Zuständigkeitswechsel von der BaFin zum Bundeszentralamt für Steuern, BZSt) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapital “Querschnittsaufgaben”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zertifizierung (certification)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zertifizierung-certification/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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