Zession (assignment, cession,)

Die Übertragung eines Anspruchs von dem bisherigen Gläubiger auf einen Dritten; also die Abtretung einer Forderung. Grundsätzlich sind alle Forderungen abtretbar; es sei denn, dies wurde vertraglich ausgeschlossen (if not otherwise agreed on). – Siehe Darlehnforderungs-Verkauf, Factoring, Kredit-Abtretung, Kreditverkauf, Subrogation, Verbriefung, Weiterverpfändung, Zession, Zweckgesellschaft.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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