Wertpapier-Handelsbank (securities trading bank)

Ein Institut, das Bankgeschäfte – als Finanzkommissionsgeschäft betreibt, – das Emissionsgeschäft pflegt oder – Finanzdienstleistungen nach § 1 Ia 2 №. 1 bis 4 KWG erbringt. Entsprechend ausgerichtete Dienstleister unterliegen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie bedürfen ferner einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG. – Siehe Börsenmakler, Makler.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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