Wertpapierhandel-Meldeverordnung, WpHMV (securities trading reporting ordinance)

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Regelungen hinsichtlich der Anzeige getätigter Umsätze in Wertpapieren. Danach müssen deutsche Unternehmen alle Geschäfte, unabhängig vom Ort der Ausführung, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht melden. Diese leitet dann jeweils die Meldungen an andere Aufsichtsbehörden weiter. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 110 (wesentlicher Inhalt der Verordnung):

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Wertpapierhandel-Meldeverordnung, WpHMV (securities trading reporting ordinance)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/wertpapierhandel-meldeverordnung-wphmv-securities-trading-reporting-ordinance/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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