Regelungen hinsichtlich der Anzeige getätigter Umsätze in Wertpapieren. Danach müssen deutsche Unternehmen alle Geschäfte, unabhängig vom Ort der Ausführung, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht melden. Diese leitet dann jeweils die Meldungen an andere Aufsichtsbehörden weiter. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 110 (wesentlicher Inhalt der Verordnung):
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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