Kreditwesengesetz
Thematische Übersicht zu Kreditwesengesetz mit 21 zugeordneten Begriffen, Definitionen und Beiträgen im wissenschaftlichen Gerhard-Merk-Archiv.
Verwandte Begriffe
Definition bankbezogener Hilfsdienste nach dem KWG: Unternehmen und ausgelagerte Tätigkeiten sowie besondere aufsichtsrechtliche Vorschriften.
Definition des Handelsbuchinstituts nach deutschem Recht: Eigenhandel, Handelsbuchpositionen und kurzfristige Preisschwankungen im Überblick.
Das Handelsbuch umfasst Bankportfolios mit Finanzinstrumenten für kurzfristigen Wiederverkauf oder Gewinnerzielung. Definition und rechtliche Hinweise.
Definition verbotener Finanzdienstleistungen nach § 3 KWG: betroffene Institute, Folgen nach § 37 KWG und Hinweise der BaFin.
Definition von Geschäftsleitern bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten nach KWG sowie Anforderungen an die Fortführung des Betriebs.
Geldmakler und Finanzmakler vermitteln Darlehen zwischen Kreditinstituten. Definition, Erlaubnispflicht und Überwachung nach dem KWG.
Definition der Fusionsanzeige: Warum ein Finanzinstitut eine geplante Vereinigung mit einem anderen Institut unverzüglich den Aufsichtsbehörden melden muss.
Definition von Finanzunternehmen im deutschen Recht: Geschäfte nach § 1 Abs. 3 KWG, darunter Factoring, Leasing und Finanzberatung.
Definition der Finanzportfolioverwaltung: Vermögensbetreuung mit eigenem Entscheidungsspielraum sowie Erlaubnis-, Eigenkapital- und…
Definition von Finanzdienstleistungsinstituten, typische Finanzdienstleistungen, Erlaubnispflicht nach § 32 KWG und BaFin-Aufsicht in Deutschland.
Definition des Emissionsgeschäfts: Übernahme von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten für eigenes Risiko und gesetzliche Vorgaben.
Definition des Depotgeschäfts nach § 1 KWG: Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren sowie Pflichten und Tätigkeiten im Überblick.
Consulting bezeichnet Beratung, etwa zu Kapitalgliederung, Geschäftsstrategie sowie Fusionen und Übernahmen. Hinweise zur Erlaubnispflicht nach KWG.
Definition von Bilanzaktiva im Bankwesen: die nach § 19 Abs. 1 KWG abgegrenzte Grösse. Nutzungshinweis zum urheberrechtlich geschützten Finanzlexikon.
Definition des aufsichtsrechtlichen Begriffs Bestandsgefährdung nach § 48 KWG und Hinweis auf Insolvenzgefahr sowie bestandsgefährdende Umstände.
Definition der qualifizierten Beteiligung nach § 1 Abs. 15 KWG: mindestens zehn Prozent Kapital oder Stimmrechte sowie maßgeblicher Einfluss.
Definition der Beteiligungsanzeige: Finanzinstitute müssen mittelbare Beteiligungen nach § 24 KWG den deutschen Aufsichtsbehörden melden.
Definition des Bankenführerscheins: Voraussetzungen, Sachkunde und Zuverlässigkeit für Geschäftsleiter sowie verfassungsrechtliche Einordnung nach KWG.
Definition der Bankenrichtlinie: EU-Regeln zur Zulassung und Geschäftstätigkeit von Banken sowie ihre Umsetzung in Deutschland durch das KWG.
Definition der Auslandszweigstelle: Welche Anzeige ein deutsches Institut bei einer Eröffnung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erstatten muss.
Nach § 2 Abs. 6 Nr. 5 KWG gelten Unternehmen mit Verwaltung eigener Arbeitnehmerbeteiligungen in Deutschland nicht als Finanzdienstleistungsinstitute.
