Geschäfte, verbotene (illegal transactions)

Von den Aufsichtsbehörden untersagte Finanzdienstleistungen. Diese sind für Deutschland in § 3 KWG aufgezählt (Werksparkassen, Zwecksparunternehmen, Unbarinstitute) und nach § 37 KWG mit der sofortigen Schliessung des entsprechenden Instituts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedroht. Die Behörde hat im November 2012 ein eigenes erläuterndes Merkblatt zu den verbotenen Geschäften veröffentlicht. – Siehe Bankgeschäfte, unbare, Schattenbankbereich, Underground Banking. – Vgl. den jeweiligen Jahresbericht der BaFin wegen aktueller Fälle.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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