Geschäfte, verbotene (illegal transactions)

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Von den Aufsichtsbehörden untersagte Finanzdienstleistungen. Diese sind für Deutschland in § 3 KWG aufgezählt (Werksparkassen, Zwecksparunternehmen, Unbarinstitute) und nach § 37 KWG mit der sofortigen Schliessung des entsprechenden Instituts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedroht. Die Behörde hat im November 2012 ein eigenes erläuterndes Merkblatt zu den verbotenen Geschäften veröffentlicht. – Siehe Bankgeschäfte, unbare, Schattenbankbereich, Underground Banking. – Vgl. den jeweiligen Jahresbericht der BaFin wegen aktueller Fälle.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Geschäfte, verbotene (illegal transactions)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/geschafte-verbotene-illegal-transactions/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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