Geldmakler und Finanzmakler (money broker)

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Unternehmen, deren Haupttätigkeit darin besteht, Darlehn zwischen Kreditinstituten zu vermitteln. Sie gelten in Deutschland als Finanzunternehmen, die einer Erlaubnis bedürfen und der Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; siehe § 1, Abs. 3 KWG.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Geldmakler und Finanzmakler (money broker)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/geldmakler-und-finanzmakler-money-broker/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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