Finanzunternehmen (financial firms)

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In der deutschen Rechtssprache Firmen, die keine Institute sind, jedoch bestimmte im Gesetz aufgezählte Geschäfte auf dem Finanzmarkt betreiben, vor allem Bargeldbearbeitung, Beteiligungserwerb, Factoring, Leasing, Kreditkartenausgabe, Handel mit Finanzinstrumenten auf Eigenrechnung, Geldmaklergeschäfte und Finanzberatung. – Siehe Bank, Finanzdienstleister, Institut, Investmentfirma. – Vgl. die genaue Aufzählung in § 1, Abs. 3 KWG.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Finanzunternehmen (financial firms)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/finanzunternehmen-financial-firms/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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