In der deutschen Rechtssprache Firmen, die keine Institute sind, jedoch bestimmte im Gesetz aufgezählte Geschäfte auf dem Finanzmarkt betreiben, vor allem Bargeldbearbeitung, Beteiligungserwerb, Factoring, Leasing, Kreditkartenausgabe, Handel mit Finanzinstrumenten auf Eigenrechnung, Geldmaklergeschäfte und Finanzberatung. – Siehe Bank, Finanzdienstleister, Institut, Investmentfirma. – Vgl. die genaue Aufzählung in § 1, Abs. 3 KWG.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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