Anlagegrenze (investment limit)

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Wenn nicht anders definiert, die zwischen einem Finanzdienstleister und dem Kunden vereinbarten Höchstbetrag, der zur Investition innert eines bestimmten Zeitraums eingesetzt werden darf. Entsprechende Verträge schliessen häufig auch Anlageziele (investment objectives, investment goals) ein, nämlich bestimmte Bereiche, in denen der Kunde sein Geld investieren möchte. – Siehe Anlageberatung, Finanzportfolioverwaltung. – Vgl Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 179 (BaFin geht bedeutendem Missbrauchsfall nach).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Anlagegrenze (investment limit)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/anlagegrenze-investment-limit/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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