Cross-Border-Geschäft (so auch im Deutschen gesagt; seltener grenzüberschreitende Angebote)

Ein Finanzdienstleister mit Sitz im Ausland, der im Inland über keine Niederlassung verfügt, wendet sich – zielgerichtet über das Internet oder – durch inländische Vermittler an Kunden im inländischen Markt. – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betrachtet solche Tätigkeiten als erlaubnispflichtig und hat dazu auch ein Merkblatt herausgegeben. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 209 f. (Rechtsstreit in dieser Sache), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 233 (Grundsatzentscheidung).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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