Thematische Übersicht zu Versicherungsaufsicht mit 14 zugeordneten Begriffen, Definitionen und Beiträgen im wissenschaftlichen Gerhard-Merk-Archiv.
Verwandte Begriffe
Definition von Common Framework: Das den Basel-II-Bestimmungen vergleichbare Regelwerk für Versicherungen und seine geplante Verbindlichkeit bis 2014.
Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen war eine deutsche Behörde zur Aufsicht über Versicherungen und Bausparkassen bis 2002.
Definition der Bestandsübertragung: Überführung eines Versicherungsbestands, angemessener Gegenwert und Aufgaben der Versicherungsaufsicht seit 2008.
Definition der präventiven Aufsicht: Eingriffe zum Schutz von Institut, Versicherung und Finanzsystem sowie rechtliche Grundlagen seit 2009.
Definition der Gruppendiversifizierungs-Effekte im Aufsichtsrecht: Unterschiede zwischen Eigenkapitalquoten von Tochterunternehmen und Versicherungskonzern.
Funktion bezeichnet im Aufsichtsrecht eine Dienststelle für Risikoüberwachungsaufgaben, die klar erkennbar und als Ansprechpartner erreichbar sein muss.
Finanzrückversicherung bezeichnet Risiko-Transfers für gegenwärtige, zukünftige oder vergangene Schadenereignisse und unterliegt aufsichtsrechtlichen Vorgaben.
Die EIOPA mit Sitz in Frankfurt beaufsichtigt Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung und fördert einheitliche europäische Aufsichtsregeln.
Definition der Erwartungswert-Rückstellung: erwartete künftige Versicherungszahlungen, mathematisch-statistisch berechnet und abgezinst.
Das Finanzlexikon erklärt CEIOPS, seine Arbeitsgruppen und Aufgaben bei der europäischen Versicherungs- und Betriebsrentenaufsicht.
Definition von Calls for Advice: Beteiligung beaufsichtigter Banken und Versicherungen an der Erarbeitung praxisnaher prudenzieler Vorschriften.
Definition der ganzheitlichen Bilanz (HBS): Ausweis von Vermögen und Schulden bei Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sowie aufsichtsrechtlicher…
Definition von CEIOPS: Aufgaben, Gründung und Sitz des europäischen Ausschusses für Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung.
Definition der Anlageverordnung (AnlV) und ihrer Vorschriften zur Zusammensetzung des Sicherungsvermögens von Versicherungsunternehmen.