Wenn nicht anders definiert die von der Aufsichtsbehörde ausgesprochene Einladung an die zu Beaufsichtigten – Banken, Versicherungen – zur Mithilfe bei der Erarbeitung neuer prudentieller Bestimmungen. Durch entsprechende Auswirkungsstudien wird erreicht, dass – aufsichtsrechtliche Vorschriften praxisnahe (practice oriented) sind und – Vorschriften von den Betroffenen als sinnvoll, weil letztlich dem eigenen Geschäftsinteresse förderlich auch anerkannt werden; dazu – spart die Aufsichtsbehörde personelle Ressourcen (personnel resources), insofern die Beteiligten aus den Instituten Vorarbeiten (preliminary work) leisten. – Siehe Aufsichtsgespräche, Capture-Theorie, LamfalussyVerfahren, Regelersteller, Systemkonflikt, finanzmarktlicher.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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