Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority, EIOPA)

Die Behörde mit Sitz im Frankfurt am Main hat zu Jahresbeginn 2011 ihre Arbeit aufgenommen. Ihr Aufgabengebiet liegt vor allem bei bindenden aufsichtlichen Regeln, eine europaweit einheitliche Aufsichtskultur (supervisory culture), Peer-Reviews und der Abschätzung von Langzeit-Marktentwicklungen (long-term studies of market developments). Interessensgruppen können satzungsgemäss zu jedem Thema der EIOPA gegenüber Stellung nehmen oder Ratschläge erteilen. Zwei ständige derartige Interessensgruppen (interest groups) sind bereits von der EIOPA eingerichtet, die eine für das Versicherungswesen, die andere für die betriebliche Altersversorgung. — Siehe Aufsicht, europäische, Aufsichtskultur, Banana Skins Survey, Regulierungswut, Straitjacking. – Vgl. Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 78 f. (Organisation der EIOPA; Aufgabenzuordnung einzelner Ausschüsse), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 66 f. (einheitliche Regeln für die Beaufsichtigung vorgestellt), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 118 f. (Aufgaben und Rechte der EIOPA im Zuge von Solvency-II) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Internationales”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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