Versicherungsaufsicht (insurance supervision)

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In Deutschland unterliegen alle Versicherungsunternehmen, auch diejenigen aus anderen Staaten, grundsätzlich der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. – Siehe Office of National Insurance, Solvency-I. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 129 ff. (S. 135: wichtige rechtliche Neuerungen), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 11 f. (höchstrichterliche Rechtsprechung zwingt zu verschärfter Prüfung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Versicherungsaufsicht (insurance supervision)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/versicherungsaufsicht-insurance-supervision/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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