Versicherungs-Zweitmarkt (second police market)
Unternehmen, die (Lebens)Versicherungsverträge – von Personen ankaufen, die ihre laufende Prämie an die Versicherung aufgrund persönlicher Umstände – in der Praxis meistens Ehescheidung oder Arbeitsplatzverlust – nicht mehr zahlen können. Das Unternehmen – zahlt die Beiträge weiter und – räumt in der Regel dem Verkäufer des Vertrags ein Rückkaufsrecht (repurchase right) ein, falls er wieder in den Vertrag eintreten möchte. Dieser Weg ist in aller Regel einer Vertrags-Kündigung bei der Versicherung vorzuziehen. – Siehe Policenbörse, Lebensversicherungen, Zweitmarkt, Viatikalmarkt.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
