Versicherungs-Zweitmarkt (second police market)

Auch in: FR

Unternehmen, die (Lebens)Versicherungsverträge – von Personen ankaufen, die ihre laufende Prämie an die Versicherung aufgrund persönlicher Umstände – in der Praxis meistens Ehescheidung oder Arbeitsplatzverlust – nicht mehr zahlen können. Das Unternehmen – zahlt die Beiträge weiter und – räumt in der Regel dem Verkäufer des Vertrags ein Rückkaufsrecht (repurchase right) ein, falls er wieder in den Vertrag eintreten möchte. Dieser Weg ist in aller Regel einer Vertrags-Kündigung bei der Versicherung vorzuziehen. – Siehe Policenbörse, Lebensversicherungen, Zweitmarkt, Viatikalmarkt.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Versicherungs-Zweitmarkt (second police market)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/versicherungs-zweitmarkt-second-police-market/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

9 Seitenaufrufe dieser Seite