Erwartungswert-Rückstellung (best estimate)

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Aufsichtsrechtlicher Begriff im Zuge von
Solvency-II; es bezeichnet den Zeitwert der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme bei Versicherungen. Verlangt wird hierbei, dass die künftigen Ausgaben für Schadenzahlungen nach mathematisch-statistischen Methoden vorausberechnet und abgezinst werden müssen. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S, 49 (einheitliche Berechnungsart nach Solvency-II).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Erwartungswert-Rückstellung (best estimate)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/erwartungswert-ruckstellung-best-estimate/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com