Bestandsübertragung (transfer of stock)

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Jeder Vertrag, durch welchen der Vertragsbestand einer Versicherung auf ein anderes Unternehmen überführt wird. – Seit 2008 ist es Aufgabe der Versicherungsaufsicht, den angemessenen Gegenwert (reasonable value, fair value) zum übernommenen Bestand von Versicherungsverträgen zu bestimmen. Auch die Bemessung und Festsetzung der Höhe des für den Bestand an Versicherungsverträgen zu zahlenden Betrags obliegt nunmehr der Aufsichtsbehörde. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 76 (Neuregelung § 14 VAG).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bestandsübertragung (transfer of stock)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bestandsubertragung-transfer-of-stock/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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