Aufsicht, präventive (preventive supervision)
Die Aufsichtsbehörde entschliesst sich zu einem Eingriff in die Geschäftstätigkeit eines Instituts bzw. einer Versicherung, um schädliche Folgen für das Unternehmen selbst und das Finanzsystem abzuwehren. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht, das im Sommer 2009 in Kraft trat, wurden der Aufsichtsbehörde entsprechende weitreichende Befugnisse eingeräumt. – Siehe Regulierungswut, Overkill, regulatorischer, Überregulierung. –Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 141 f. (Einzelheiten).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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