Aufsicht, mikroprudentielle (micro prudential supervision)
Auf Finanzmärkten die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden, die vor allem auf einheitliche Startbedingungen für Banken und der Schutz der Kunden vor unlauteren Praktiken (unfair practices) ausgerichtet ist. – Nicht jedoch Aufgabe der mikroprudentiellen Aufsicht kann und darf es sein, die werthaltige (intrinsically valuable) und die vom volkswirtschaftlichen Standpunkt gesehen wünschenswerte (produktivste) Verwendung der Darlehn von Instituten zu begutachten. Dies wurde mehrfach gefordert. Die Vergabe von Krediten aus freier Entscheidung ist und bleibt die ureigene Aufgabe (basic task, original role) jeder Bank. – Siehe Anlegerschutz, Aufsichts-Dreieck, Bankenaufsicht, europäische, Bankenaufsicht, europäische, Gebühren, Committee of European Banking Supervisors, Pankratium, Peter-Regel, Prüfung, mangelfreie, Systemkonflikt, finanzmarktlicher. – Vgl. Finanzstabilitätsbericht 2013, S. 101 ff. (ausführliche Darstellung der neueren Entwicklung der makroprudentielle Aufsicht und deren Bezüge zur mikroprudentiellen Aufsicht).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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