Funktion (function)

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Dieses vieldeutiges Wort bezeichnet als Fachbegriff im Aufsichtsrecht auch eine Dienststelle (administrative capacity), welcher (Risiko-)Überwachungsaufgaben im Unternehmen (governance: strategic and operational risk management across the business organisation) übertragen sind. Eine Funktion in diesem Sinne fällt aber nicht notwendig auch mit einer eigenen Organisationseinheit in einem Institut oder einer Versicherung zusammen, obschon das vielfach so ist. – Die Aufsichtsbehörden verlangen indessen grundsätzlich, dass eine Funktion in dem definierten Sinne klar erkennbar und als Ansprechpartner auszumachen ist. – Siehe Aktuar, Chief Risk Officer, Gesamt-Steuerung, Mindestanforderungen an das Risikomanagement, Passivmanagement, Prozyklizität, Rating-Agenturen, Risikoabteilung, Risiko-Ausschuss, Risikodeckungsmasse, Risikogewichtung, Risikokontrolle, Risiko-Messverfahren, Risikoübernahme-Grundregel, Risk Reporting, Risikoüberwachung, gegliederte, Steuerung, institutsinterne.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Funktion (function)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/funktion-function/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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