ESG-Vorgaben

ESG-Vorgaben umfassen Anforderungen zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten, die Unternehmen bei ihrer Geschäftstätigkeit und Berichterstattung berücksichtigen müssen. Sie können insbesondere die Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitern und zusätzliche Melde-, Offenlegungs- und Compliancepflichten auslösen. Im Bericht werden ausgeweitete ESG-Anforderungen als ein möglicher Grund für den gestiegenen Regulierungsaufwand genannt, vor allem in der Finanzbranche. Die Abkürzung ESG steht dabei für Environmental, Social and Corporate Governance.

Quelle und redaktioneller Hinweis

Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Juli 2026, 28.07.2026, PDF-S. 90. Originalquelle öffnen.

Redaktionelle Ergänzung. Dieser Text wurde nach dem Tod von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk erstellt und stammt nicht von ihm.

Redaktionelle Ergänzung für das Finanzlexikon auf gerhardmerk.de.

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