Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft muss für jedes ihrer Sondervermögen, in denen Derivate enthalten sind, über ein eigenes Risikomanagement verfügen, das die Risiken des Sondervermögens unter Verwendung von hinreichend fortgeschrittenen Techniken des Risikomanagements fortlaufend erfasst, misst und steuert. Dabei sind sowohl die Risikoprofile der einzelnen Vermögensgegenstände eines Sondervermögens als auch das vollständige Risikoprofil des Sondervermögens gesamthaft zu beachten. Die angewendeten RisikomanagementTechniken haben sich dabei am aktuellen Stand der Entwicklung zu orientieren. – Dies schreibt die deutsche Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten in Sondervermögen nach dem Investmentgesetz (Derivateverordnung [DerivateV]) vom 6. Februar 2004) im einzelnen vor. – Siehe Derivate, Derivateverordnung, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Risikomanagement. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 89 (Schwierigkeiten der Risikomessung bei Dach-Hedge-Fonds) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin (Rubrik “Risikomodelle”), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 167 (Risikomanagement für strukturierte Finanzprodukte).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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