Risikoübernahme-Grundregel (general rule of risk transfer)

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Wer Risiken übernimmt, – muss über ein gleich gutes Risikomanagement verfügen wie derjenige, welcher die Risiken weitergegeben hat und – er sollte Verluste aus den Positionen mindestens ebenso gut verkraften können wie jener. – Siehe Anlage-Haftung, Fussangelgeschäft, Risikopuffer, Risikovermeidungs-Politik, Risikotragfähigkeit, Rückschlag-Effekt, UnterseebootEffekt.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Risikoübernahme-Grundregel (general rule of risk transfer)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/risikoubernahme-grundregel-general-rule-of-risk-transfer/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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