Der Value Chain Cap begrenzt nachhaltigkeitsbezogene Informationsanforderungen an Unternehmen in der Wertschöpfungs- oder Lieferkette, die selbst nicht berichtspflichtig sind. Nach dem Bericht sollen die abgefragten Angaben grundsätzlich nicht über die Inhalte eines vorgesehenen freiwilligen Berichtsstandards hinausgehen. Damit soll verhindert werden, dass umfassende Berichtspflichten großer Unternehmen faktisch auf kleinere Zulieferer durchschlagen. Zusätzliche Datenanfragen für Risikomanagement oder Sorgfaltspflichten bleiben jedoch zulässig.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – April 2026 , 22.04.2026 , PDF-S. 60. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/990912/referenceDoc/354d4402d0641ef4a100fffeb30b2b19.