Säule 2 der Bankenaufsicht
Säule 2 umfasst qualitative Anforderungen an Risikomanagement und aufsichtliche Überprüfung. Im Zusammenhang mit ESG-Risiken müssen Banken diese als Treiber klassischer Risikoarten im gesamten Risikomanagement berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Risikoinventur, Risikotragfähigkeit, Geschäfts- und Risikostrategien, interne Berichterstattung und Stresstests. Die Aufsicht bewertet die Verfahren und kann eingreifen, wenn sie diese für unzureichend hält. Umfang und Methodik sollen proportional zur Größe und zum Risikogehalt des Instituts sein.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – April 2026 , 22.04.2026 , PDF-S. 52. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/990912/referenceDoc/354d4402d0641ef4a100fffeb30b2b19.
Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie mich an: info@ekrah.com

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