Säule 2 umfasst qualitative Anforderungen an Risikomanagement und aufsichtliche Überprüfung. Im Zusammenhang mit ESG-Risiken müssen Banken diese als Treiber klassischer Risikoarten im gesamten Risikomanagement berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Risikoinventur, Risikotragfähigkeit, Geschäfts- und Risikostrategien, interne Berichterstattung und Stresstests. Die Aufsicht bewertet die Verfahren und kann eingreifen, wenn sie diese für unzureichend hält. Umfang und Methodik sollen proportional zur Größe und zum Risikogehalt des Instituts sein.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – April 2026 , 22.04.2026 , PDF-S. 52. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/990912/referenceDoc/354d4402d0641ef4a100fffeb30b2b19.