Klimafaktor im Sicherheitenrahmen

Der Klimafaktor ist eine vorwärtsgerichtete Risikomaßnahme im Sicherheitenrahmen des Eurosystems. Er soll vor potenziellen Wertverlusten von Sicherheiten bei ungünstigen klimabezogenen Transitionsschocks schützen. Bei seiner Bemessung werden unter anderem die Treibhausgasintensität und die Emissionsminderungsziele eines Unternehmens sowie sektorale Stresstestszenarien berücksichtigt. Nach dem Bericht soll die Maßnahme zunächst für Unternehmensanleihen gelten und damit Klimarisiken unmittelbar in die Bewertung notenbankfähiger Sicherheiten einbeziehen.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – April 2026 , 22.04.2026 , PDF-S. 35. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/990912/referenceDoc/354d4402d0641ef4a100fffeb30b2b19.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Klimafaktor im Sicherheitenrahmen“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/klimafaktor-im-sicherheitenrahmen/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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