Bruttoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen

Das Bruttoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen ist der Bestand produzierter Vermögensgüter, die länger als ein Jahr genutzt werden können, bewertet zu ihrem aktuellen Neuwert. Anlagegüter bleiben grundsätzlich mit diesem Neuwert im Bestand, solange sie noch nutzbar sind; eine laufende Wertminderung wird im Bruttokonzept nicht berücksichtigt. Rechnerisch entspricht die Größe dem Anschaffungswert, der erforderlich wäre, um den noch nutzbaren Kapitalstock im Berichtsjahr vollständig neu zu erwerben. Ermittelt wird sie mithilfe der Perpetual-Inventory-Methode aus Investitionen und modellierten Abgängen.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Januar 2026 , 22.01.2026 , PDF-S. 124. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/973956/referenceDoc/7a6a3b02ce72b6a454aee8cac61986dc.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bruttoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bruttoanlagevermogen-zu-wiederbeschaffungspreisen/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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