Permanent Partial Use

Permanent Partial Use bezeichnet die dauerhafte Nutzung des Standardansatzes für bestimmte Teile eines Kreditportfolios durch ein Institut, das grundsätzlich für den auf internen Ratings basierenden Ansatz zugelassen ist. Nach der im Bericht beschriebenen Neuregelung bezieht sich diese Möglichkeit nicht mehr auf das Gesamtportfolio, sondern auf einzelne Forderungsklassen. Technische Einzelregelungen sollen künftig stärker über die Verwaltungspraxis und europäisch konvergente Leitlinien ausgestaltet werden.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – April 2026 , 22.04.2026 , PDF-S. 127. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/990912/referenceDoc/354d4402d0641ef4a100fffeb30b2b19.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Permanent Partial Use“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/permanent-partial-use/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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