Die – von einer Wertpapierfirma oder einem anderen Betreiber zur Verfügung gestellte Einrichtung, – auf welcher die Wünsche einzelner Auftraggeber am Kauf bzw. Verkauf von Finanzinstrumenten gemäss § 1 Abs. 11 KWG zusammengeführt werden, – ohne dass dabei ein Entscheidungsspielraum bezüglich des endgültigen Geschäftsabschlusses mit einem bestimmten Vertragspartner verbleibt (a system, operated by an investment firm or a market operator, which brings together various third-party buying and selling interests in financial instruments in a special arrangement and in accordance with non-discretionary rules). Nicht hingegen als multilaterale Handelssysteme gelten bilaterale Systeme, bei dem das Gegenüber des Kaufs bzw. Verkaufs immer der gleiche Anbieter ist. Auch nicht erfasst sind Inserat-Systeme, die gleichsam als ein elektronisches schwarzes Brett arbeiten, und auf dem Interessenten ihre Handelswünsche öffentlich abgeben können. Gemäss der Markets in Financial Instruments Directive der EU bestehen für solche Dienstleister umfangreiche Offenlegungspflichten. Der Betrieb eines solchen Systems gilt in Deutschland seit 2006 als Wertpapier-Dienstleistung. Ende 2012 gab die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein eigenes Merkblatt über die besonderen Organisatorische Anforderungen für den Betrieb eines multilateralen Handelssystems nach §§ 31 f und 31 g WpHG heraus. – Siehe Handelsoffenlegung, Handelssystem, alternatives, Markt, organisierter. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 144 (Konkurrenz zu Börsen), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 152 f. (Überwachung; Erlaubnisfragen für ausländische MTFs), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 177 f. (die Zunahme alternativer Handelssysteme wirft Fragen auf), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 64 (Organised Trading Facilities sollen den Vorschriften der MTFs angeglichen werden), S: 177 (Fragen der Aufsicht), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 95 (Zahl der Institute; Gliederung der Erlaubnis).
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/