Als aufsichtsrechtlicher Begriff die Gesamtheit aller gruppeninternen Beziehungen in einem Bankkonzern (bank group), die eine über das Beteiligungskapital hinausgehende Verbindlichkeit begründen können. – Innert einer Bankengruppe, etwa den Sparkassen, eingerichteter Fonds, der bei allfälligen Schwierigkeiten einzelner Mitglieder in Bezug auf die Liquidität sichernd eintritt. – Eine Vereinbarung zwischen den Teilnehmern eines Überweisungs- oder Verrechnungssystems zur Aufteilung eines allfälligen Verlustes. Dieser kann entstehen, wenn ein oder mehrere Teilnehmer ihre Verpflichtungen nicht erfüllen können oder das System zusammenbricht. Die entsprechende Vereinbarung legt fest, wie der Verlust gegebenenfalls auf die betreffenden Partner im einzelnen umgelegt (apportioned) wird (an agreement between participants in a clearing or settlement system regarding the apportionment of potential losses arising from the default of either a participant in the system or the system itself). – Siehe Abwicklungssysteme, Complex Groups, Finanzkonglomerate, Holding, Lead Supervisor, Mischkonzern, Risikotragfähigkeit, TARGET-Missbrauch.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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