Garantiefonds (guarantee fund)

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Bei einem Finanzdienstleister sicher – vor allem in öffentlichen Papieren mit bestem Rating – angelegtes und besonders verwaltetes Kapital mit dem Zweck, die Rückzahlung ausgegebener Titel am Ende der Laufzeit zu gewährleisten. – Ein Investmentfonds, bei dem sich die den Fonds verwaltende Kapitalverwaltungsgesellschaft gegenüber den Anlegern verpflichtet, dass jeder Anleger einen bestimmten Prozentsatz des Ausgabewertes bei Rückgabe seines Anteils wiederbekommt. Diese Zusage gilt unabhängig von der Entwicklung des Fonds. – Eine Fondsgesellschaft, die sich erbietet, allfällige Verluste durch Pflichtverletzungen des Fondsmanagement oder anderer Beteiligter den Anlegern zu ersetzen (a fund which pays compensation to non-defaulting investors for losses which they suffer in the event that one or more participants default on their obligations). – Andere Bezeichnung für einen Feuerwehrfonds. – Die von der deutschen Bundesregierung Mitte Oktober 2008 eingerichteten Hilfe für Institute, die im Zuge der Subprime-Krise in Schwierigkeiten geraten waren; in erster Linie um den fast zum Erliegen gekommenen Interbanken-Geldmarkt aufzurichten und das Vertrauen aller Marktteilnehmer wiederherzustellen. Freilich wirken Garantien der Regierung hier wettbewerbsverzerrend. Nicht mehr die Kreditwürdigkeit (Borgkraft; credit-worthiness) einer Bank ist entscheidend dafür, wieviel Zinsen sie für eine neue Anleihe bezahlen muss. Viel wichtiger ist die Bonität des Staates, der für die Emission bürgt. – Bei Versicherungen Vorschriften über Mindestbeträge zur Gewährleistung von Ansprüchen der Versicherten, in der Kapitalaussattungsverordnung (KapAusstV) und in der Rückversicherungs-Kapitalausstattungsverordnung [RückKapV] im einzelnen geregelt. – Siehe Bankenrettung, Bankenrettung, umgekehrte, Einlagensicherung, Garantieprodukt, GarantieZertifikat, Haftungsverbund, Krise der Sicherheiten, Moral Hazard, Pool, Sicherungspflicht, Tilgungsträger, Überlauf-System. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 154 (Unterscheidung Kapitalerhaltungs-Zusage, Maximalverlust-Zusage und WertentwicklungsGarantie; Bedeutung des Bezugszeitpunkts), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 2009, S. 83 (Wirkung des Garantiefonds im Sinne von auf die Staatsverschuldung), Jahresbericht 2013 der Bafin, S. 128 (Neuregelung des Garantiefonds im Sinne von ).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Garantiefonds (guarantee fund)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/garantiefonds-guarantee-fund/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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