Zwangswandelanleihe (regulatory hybrid security)

Ins Gespräch gebrachtes, aufsichtlich vorzuschreibendes Finanzderivat, das 2010 erstmals von britischen und niederländischen Instituten freiwillig auf den Markt gebracht wurde als – die von einer Bank begebene Anleihe, – welche in dem Fall zwangsweise in Aktien umgetauscht wird, – sobald die Kernkapitalquote des Instituts unter eine in den Anleihebedingungen vertraglich festgelegte Schwelle sinkt; – statt der Kernkapitalquote können auch andere, zuvor festgelegte Umstände einen Umtausch in Aktien auslösen. – Damit tragen die Gläubiger. also die Inhaber der Anleihe, allfällige Verluste mit. Denn wenn der Kurs der Aktie stark gesunken ist, so erhalten die Besitzer der Zwangsanleihe unter Umständen sehr viel weniger zurück als das, was sie beim Kauf dieser Anleihe eingesetzt haben. Auf diese Weise werden zuvörderst die Investoren und erst sehr viel später die Steuerzahler mit der Stützung des Instituts belastet. – Falsch ist es, die Zwangswandelanleihen als besondere Form der Optionsanleihen zu bezeichnen. Denn die Wandlung des dem Unternehmen zur Verfügung gestellten Kapitals in Aktien geschieht hier nicht infolge der Ausübung einer Optionsrechtes. Vielmehr entsteht eine Pflicht zur Wandlung bei Eintritt bestimmter Bedingungen. – Siehe Anleihe, Bad Bank-Problem, grundsätzliches, Bail-in, Bankenrettung, Basel-III, Convertible Arbitrage, Pflichtwandelanleihe, G-Sifi, Kreditersatzgeschäft, Risikoteilung, Stopfganz-Strategie, Umtausch-Anleihe, Wandelprämie, Zwangsenteignung. – Vgl. Finanzstabilitätsbericht 2013, S. 56 f. (Grundsätzliches; Emissionsvolumen [in Anmerkungen]; Literaturhinweise).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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