Garantiegeschäft (guarantee business)

Die gewerbsmässige (on a commercial scale) Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für Dritte. Entsprechende Aktivitäten sind in Deutschland erlaubnispflichtig und unterliegen der Kontrolle der Aufsichtsbehörde. – Siehe Ausserbilanzgeschäft, Aval, Credit Enhancement, Kreditzusage, unwiderrufliche, Patronatserklärung.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar