Haftungskaskade (liability cascade)

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Um 2013 aufgekommene Bezeichnung in Zusammenhang mit dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus. Nach dem Wasserfallprinzip (waterfall principle) haften danach bei der Schieflage eines Instituts zunächst die Aktionäre, Gläubiger und Einleger mit sehr hohen Beträgen. Wenn das nicht reicht, dann sollen nationale Abwicklungssysteme sowie der 2014 neu beschlossene Abwicklungsfonds für das Eurogebiet einspringen. – Siehe Abwickelbarkeit, Anlage-Haftung, Bailout, Bank, systemische, Bankenrettung, Bankenrettungsgesetz, Banktestament, Bankenunion, Bazooka, Einlegerhaftung, G-Sifi, Gläubigervorrang, Moral Hazard, Notfallfonds für Krisenbanken, Retterei, Rettungsschirm, Schattenstaat, Stabilitätsfonds, europäischer, Too big to fail-Grundsatz, Transferunion, Vertragstreue, Zombiebank, Zwangswandelanleihe. – Vgl. Geschäftsbericht 2013 der Deutschen Bundesbank, S. 36 ff. (ausführliche Darstellung), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2014, S. 40 (Übersicht der Haftungskaskade).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Haftungskaskade (liability cascade)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/haftungskaskade-liability-cascade/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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