Europäischer Abwicklungsfonds (single resolution fund)

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Von der EU-Kommission in Verbindung mit der Einrichtung zur Bankenabwicklung geplantes Sondervermögen, aus dem zahlungsunfähige Institute gespeist werden sollen. Ein solcher Fonds zielt auf eine Umverteilung der Risiken zwischen den Banken der Mitgliedsstaaten und ihren Aktionären und vor allem auch ihren Einlegern – also den Sparern – ab. – Siehe Bailout, Bankenunion, Bankenrettung, Erpressungspotential, Letztsicherungsvorkehrung, Moral Hazard, Retterei, Vertragstreue, Zombiebank.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Europäischer Abwicklungsfonds (single resolution fund)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/europaischer-abwicklungsfonds-single-resolution-fund/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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