Europäische Zentralbank, EZB (European Central Bank, ECB)

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Die 1998 gegründete und für das Euro-Währungsgebiet zuständige Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main. Die EZB ist eine supranationale Institution mit Rechtspersönlichkeit; sie zählte 2008 zum Jahresende 1’536 Mitarbeiter. – Durch den Lissabon-Vertrag (Artikel 13 EUV, Artikel 282 AEUV) wurde die EZB zu einem Organ der EU. Bis anhin hatte sie die Rechtsstellung einer Einrichtung eigener Art, war also nicht EU-Organ. Anders als die übrigen EU-Organe (Europäischer Rat, Ministerrat, Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Europäischer Gerichtshof, Europäischer Rechnungshof) verfügt die EZB selbst jedoch nach wie vor über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie steht auch in keiner Beziehung zum EU-Haushalt, sondern bezieht ihre finanziellen Mittel von den nationalen Zentralbanken. Diese sind auch die Eigener des Kapitals der EZB; sie bestimmen über die Verwendung ihres Gewinns und tragen allfällige Verluste. Infolgedessen ist auch (Artikel 340 AEUV) eine Amtshaftung der EU für die EZB ausgeschlossen. – Siehe EZB, Geldverleiher letzter Instanz, Gestaltungsmacht, zentralbankliche, Sitzordnungsstreit. – Vgl. den jeweiligen Jahresbericht der EZB und dort zur betrieblichen Seite den Abschnitt “Jahresabschluss der EZB” sowie hinsichtlich der Rechtsakte den Abschnitt “Rechtsinstrumente der EZB”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Europäische Zentralbank, EZB (European Central Bank, ECB)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/europaische-zentralbank-ezb-european-central-bank-ecb/ (Stand: 15.10.2022).

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