Bankenabwicklung
Thematische Übersicht zu Bankenabwicklung mit 7 zugeordneten Begriffen, Definitionen und Beiträgen im wissenschaftlichen Gerhard-Merk-Archiv.
Verwandte Begriffe
Definition des Europäischen Abwicklungsfonds: Zweck, geplante Finanzierung zahlungsunfähiger Banken und mögliche Umverteilung von Risiken.
Definition von Abwicklung: Abschluss von Wertpapiergeschäften, Erfüllung von Zahlungsaufträgen und geordnete Auflösung eines Unternehmens oder einer Bank.
Die Haftungskaskade beschreibt, wer bei der Schieflage eines Instituts nach dem Wasserfallprinzip zuerst haftet und wann Abwicklungsfonds einspringen.
Definition des Brückeninstituts im europäischen Abwicklungsmechanismus: Übertragung von Anteilen, Rechten und Verbindlichkeiten sowie rechtliche Grundlagen.
Das Banktestament verpflichtet grosse britische Banken zu Notfallplänen für Abwicklung, Kundeneinlagen und Handelsbücher im Krisenfall.
Definition von Bail-in und Bailin: Verlustübernahme durch Eigentümer und Gläubiger, Umwandlung von Forderungen und das Beispiel Zypern.
Abwickelbarkeit bezeichnet Vorkehrungen zur geordneten Abwicklung systemischer Banken bei Schieflage – zum Schutz von Finanzstabilität und Anlegern.
