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Prof. Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.

Abhandlungen über Johann Heinrich Jung-Stilling

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Nachtodliche Belehrungen zu verschiedenen Themen

 

Banktestament und Bankentestament (bank testament, bank living will)

Volkstümliche Bezeichnung für die in Grossbritannien im Herbst 2009 eingeführte Pflicht für grosse Banken, im voraus Regelungen für Notfälle zu treffen. Darin muss ein Institut vor allem aufzeigen, – welche Einheiten es im Krisenfall abstossen könnte, – wie die Kundeneinlagen – durch Übergabe an einen Dritten – abgesichert werden können und – wie bei Börsengeschäften auf eigene Rechnung das Handelsbuch innert sechzig Tage aufgelöst werden kann. Die britische Aufsichtsbehörde (Financial Services Authority, FSA) regelt die Bestimmungen in Einzelheiten und überwacht diese. – Dahinter steht letztlich die Überlegung, dass die Ankündigung, systemische Banken fallen zu lassen, umso glaubwürdiger sei, desto klarer die Abfolge eines möglichen Scheiterns im vorhinein festgelegt wird. Eine Liquidation wäre damit auch im Ernstfall ziemlich rasch umsetzbar. Freilich liegen in der praktischen Umsetzung des Banktestaments viele Haken (rechtlich, wettbewerbspolitisch, aber auch mögliche Anreize zu leichtsinnigem Geschäftsgebaren [Moral Hazard]), die Gegenstand vielfältiger Erörterungen sind. – Siehe Abwicklungsmechanismus, einheitlicher, Bad Bank, Bail-out, Bank, systemische, Bankenaufsicht, europäische, Bankenkrankenhaus, Bankenrettungsgesetz, Bankenschelte, Crisis Management Groups, Grössenvertrauen, Konkursverfahren für Banken, G-Sifi, Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen, Notfallfonds für Krisenbanken, Pflichtwandelanleihe, Too big to fail-Grundsatz.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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