Aufsichtsbehörden
Thematische Übersicht zu Aufsichtsbehörden mit 11 zugeordneten Begriffen, Definitionen und Beiträgen im wissenschaftlichen Gerhard-Merk-Archiv.
Verwandte Begriffe
Definition von „Handlungsgebot, dringendes“ im Finanzwesen: Eingreifen des Managements bei einer drohenden Entwicklung außer Kontrolle.
Definition der zentralisierten Datei-Verwaltung: zentrale Speicherung auf einem File-Server, Kostenvorteile für Banken und Genehmigungspflichten.
Definition von Ausreißer (Outlier) im Finanzwesen: auffälliger Wert außerhalb des Normalbereichs und seine Bedeutung für die Überwachung.
Definition der technischen Aufsichts-Kooperation: Unterstützung von Aufsichtsbehörden durch Beratung, Personalaustausch und Schulungen.
Definition von verdeckt gemeinsamem Handeln: Verbundene Akteure treten am Finanzmarkt wie unabhängige Entitäten auf – meist zur Marktmanipulation.
Goldplating bezeichnet zusätzliche nationale Regeln zu EU-weiten oder internationalen Finanzmarktvereinbarungen, meist durch Aufsichtsbehörden.
Definition der aufsichtlichen Fragmentierung: Mehrere Instanzen oder Abteilungen teilen sich die Bankenaufsicht und können Zuständigkeitskonflikte verursachen.
Definition der Berichterstattung an die Aufsicht: Institute müssen vorgeschriebene Informationen pünktlich und vollständig an die Aufsichtsbehörde übermitteln.
Definition von Aufsichtsgesprächen: Zweck, Bedeutung und Nutzen des Austauschs zwischen Finanzunternehmen und Aufsichtsbehörden im Finanzsektor.
Definition der gemeinsamen Aufsichtsplanung: Wie Aufsichtsbehörden mehrerer Staaten die Bankenaufsicht über Institute gemeinsam organisieren.
Abwickelbarkeit bezeichnet Vorkehrungen zur geordneten Abwicklung systemischer Banken bei Schieflage – zum Schutz von Finanzstabilität und Anlegern.
