Handlungsgebot, dringendes (last straw)

Auch in: EN FR

In der Sprache der Aufsichtsbehörden das Eingreifen des Managements in eine Entwicklung, die aus dem Ruder zu laufen droht (fatal development that causes the management to take action). – Siehe Default, Risikomanagement, Verlustabsorptionsfähigkeit.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Handlungsgebot, dringendes (last straw)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/handlungsgebot-dringendes-last-straw/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

1 Seitenaufruf dieser Seite