Verlustereignis (event loss)

Auch in: EN FR NL PL PT

Vorfall aus dem Bereich des operationellen Risikos, das einen Verlust bei der Bank nach sich zieht. Nach der mehr beispielgebenden und daher nicht alle Vorkommnisse umfassenden Aufzählung in Basel-II handelt es sich dabei im einzelnen um – Betrug von innen, – Betrug von aussen, – Anstellungsgewohnheiten und Sicherheit, – Kunden, Produkte und geschäftliche Arbeitsweisen, – Unterbruch des Betriebsablaufs und Systemversagen, – organisatorische Abwicklung sowie – Lieferung und Prozessmanagement. – Siehe Ausfall, Default, Handlungsgebot, dringendes, Risiko, Risikomanagement, Überweisungsbetrug, Verlustabsorptionsfähigkeit.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Verlustereignis (event loss)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/verlustereignis-event-loss/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

5 Seitenaufrufe dieser Seite