Handlungsbereitschaft (readiness to act)

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In Zusammenhang mit der Geldpolitik allgemein die Neigung einer Zentralbank, bestimmte Massnahmen zu ergreifen. – Wie die Geschichte lehrt, stärkt öffentlicher Druck auf eine unabhängige Zentralbank keineswegs deren Wille, von aussen an sie herangetragene Empfehlungen in die Tat umzusetzen. Manche gehen gar so weit zu behaupten, dass jede versuchte Einflussnahme auf die Zentralbank – vor allem seitens geltungssüchtiger Politiker und parteilicher Funktionaire – deren Handlungsbereitschaft mindert. – Siehe Becket-Effekt, Codewörter, EZB-Protokolle, Veröffentlichung, Forward Guidance, Führung, verbale, Geldmarkt-Volatilität, Politik des offenen Mundes, Poltergeist.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Handlungsbereitschaft (readiness to act)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/handlungsbereitschaft-readiness-to-act/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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