Ein Investor – auch eine Bank, eine Kapitalverwaltungsgesellschaft – verbindet mit einem grösseren Besitzanteil an ein Unternehmen den Anspruch, wichtige Entscheidungen der Geschäftsleitung unmittelbar mitbestimmen zu können (an investor who has contributed capital to a company takes an active management role). – Geschieht das nicht bzw. die Kontrolle des Managements nur indirekt – etwa über Vertreter im Aufsichtsrat -, so spricht man von Hands-off-Prinzip. – Siehe Beteiligungsgesellschaft.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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