Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, UBG (holding company)

Eine Firma, die ausschliesslich dem Erwerb, dem Halten, der Verwaltung und Veräusserung von Wagniskapitalbeteiligungen dient, in Form von Aktien, Geschäftsanteilen an einer GmbH, Kommanditanteile, Beteiligung als Komplementär oder als stiller Gesellschafter. Über und durch die Holding soll nicht-börsennotierten Unternehmen indirekt der Zugang zu den Finanzmärkten geöffnet werden. Andererseits kann sich das Anlegerpublikum über die Holding mittelbar an solchen – in der Regel kleinen und mittleren – Unternehmen beteiligen. Ein eigenes Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften aus dem Jahr 1998 regelt in Deutschland die Geschäftstätigkeit einer Holding. – Eine UBG ist nicht mit einer Finanzholdung zu verwechseln, wiewohl dies häufig genug geschieht. – Siehe Beteiligungsgesellschaft, Explorer-Werte, Finanzholding, Investmentfonds, alternativer, Holding, Inkubator, Innovationsfonds, Risikokapital, Seed Capital.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar