Unternehmensbericht (company report)
Wer in Deutschland Wertpapiere im Segment regulierter Markt an der Börse einführen will, muss nach dem Verkaufsprospekt-Gesetz eine in Form und Inhalt vorgegebene und von den Aufsichtsbehörden kontrollierte Offenlegung aller wichtigen Gegebenheiten des Unternehmens vorlegen. – Siehe Börsenzulassungsprospekt, Ad-hoc-Mitteilung, Emissionsprospekt, Enforcement, Finanzbericht, Prospekt-Datenbank, Wertpapier-Verkaufsprospekt. – Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 16 ff. (Anforderungen an den Bericht)
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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