Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter auf dem Finanzmarkt das Beifügen nationalstaatlicher Regeln an die EU-weiten oder internationalen Abmachungen, vor allem seitens der jeweiligen Aufsichtsbehörden. – Siehe German Finish, IFRS-Dialekte, Rechtsangleichung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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